Rauchwarnmelder

TÜV-zertifizierter Fachbetrieb für Rauchwarnmelder!

Laut Statistik stirbt in Deutschland täglich mehr als ein Mensch im Schlaf bei einem Wohnungsbrand.

Nach Gesetzeslage müssen alle Wohnungseigentümer und Bauherren bis spätestens 31. Dezember 2014 ihre Wohneinheiten in den Gebäuden zur Vorbeugung von Personenschäden mit geprüften Rauchwarnmeldern ausstatten.

Bei Nichtbeachtung der Frist können Versicherungsleistunge im Falle eines Brandes verweigert werden. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin mit uns und lassen Sie sich von unserem geschulten Fachpersonal nach neuester technischer Norm (DIN 14676, DIN EN 14604) über die benötigte Anzahl, den richtigen Melder-Typ und Anbringungsort beraten!

Gerne machen wir Ihnen ein Angebot über die Montage Ihrer Rauchwarnmelder und über die jährliche Funktionsprüfung.